Duales Lernen in Form von Praxislerntagen

Praxislerntage sind eine Form des dualen Lernens und finden auf der Grundlage des Lehrplans statt. Im Mittelpunkt der Praxislerntage steht die Weiterentwicklung des Unterrichts durch eine praxisnahe und handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung. 


Während der Praxislerntage werden allgemeinbildende, fächerverbindende und
fächerübergreifende Unterrichtsinhalte und die praktische Tätigkeit in einem von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgewählten Betrieb, einem Unternehmen, einer Berufsbildenden Schule im Bereich des fachpraktischen Unterrichts, einer sozialen Einrichtung oder anderen Einrichtung, in der die Umsetzung der Unterrichtsinhalte im Praxisbezug möglich ist, (nachfolgend Praxislernort genannt) miteinander verbunden.

Das Lernen in Form von
Praxislerntagen stellt ein Lernen an einem anderen Ort dar. An diesem sollen die Schülerinnen und Schüler die erworbenen schulischen Kenntnisse in der Praxis gezielt wiedererkennen, anwenden und festigen.


Die Praxislerntage sind keine Maßnahme zur vertiefenden Berufsorientierung. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden über die jeweiligen Berufsfelder informiert und bekommen notwendige Verhaltensweisen und Normen vermittelt.


Im aktuellen Runderlass des MB vom 2.7.2020 – inklusive Änderung vom 11.2.2021 - finden Sie weitere Informationen.


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